Ich bilde mich für Sie regelmäßig fort,
um Ihnen weiterhin eine adäquate Behandlung zu bieten.
Die Heilpraktikerleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige Privatkrankenkassen und Beihilfen übernehmen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker die Kosten jedoch voll bzw anteilig.
Die osteopatische Behandlung wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen.
BITTE bemühen und informieren Sie sich im Vorfeld der Behandlung, was Sie benötigen und ob Ihre Krankenkasse eine Zustazleistung mit Heilpraktiker / Osteopathie im Rahmen einer Zertifizierung und Verbandmitgliedschaft übernimmt.
In Anspruch genommene Leistungen müssen honoriert werden. Rechnungsabänderungen sind im nachhinein nicht möglich.